honorar

Zahlt die Krankenkasse die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung?

Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.

Bei privatversicherten und beihilfebrechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.

Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.

Honorar

Allgemein hängen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung vom Zeitaufwand, den angewendeten Heilverfahren und von der Häufigkeit ihrer Anwendungen ab.

Mein Honorar beträgt 70€ pro Stunde. Senioren (ab 60. Jahre) und Alleinerziehende erhalten einen Nachlass von 10€.

Gerne erstelle ich Ihnen vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Absage Ihrerseits mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin erfolgen muss. Andernfalls wird Ihnen die Sitzung berechnet.

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